Schön, Sie wieder bei uns zu sehen!
Liebe Gäste,
nach den letzten schwierigen Wochen und den damit verbundenen Umständen und Einschränkungen für uns alle, freuen wir uns Sie wieder im Strate’s Brauhaus begrüßen zu dürfen.
Leider ist unser Gastronomiebetrieb aufgrund der aktuellen Situation nur in eingeschränkter Form möglich und deshalb haben wir Ihnen die momentan geltenden Verhaltensregeln und unsere Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus aufgelistet, damit Sie sich vorab schon einmal informieren können, was Sie bei einem Besuch bei uns im Brauhaus erwartet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die momentane Situation auch für uns äußerst ungewohnt und neu ist und wir deshalb nicht immer einen reibungslosen Ablauf garantieren können. Trotzdem versuchen wir Alles um Ihnen den Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten.
Damit wir gemeinsam sicher durch diese Krise kommen, achten unsere Beschäftigten streng darauf, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten, sowohl in der Küche als auch im Service.
Hier noch einmal alle Infos zusammengefasst:
- Wir haben eine neue Speisekarte für Sie
- Reservieren Sie Ihren Tisch bitte online
- Wartebereich im Gastraum, unseren Gästen wird ein Tisch zugewiesen
- Wir bevorzugen kontaktloses Bezahlen
Kontaktdatenerfassung unserer Gäste:
Wir sind derzeit dazu verpflichtet, Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten unserer Gäste zur Ermöglichung des Monitorings der Corona-Pandemie zu dokumentieren. Daher bitten wir Sie sich auf dieser Liste entsprechend zu registrieren. Tischgemeinschaften benötigen nur ein ausgefülltes Formular für den gesamten Tisch.
Tipp: Laden Sie das Formular schon vor Ihrem Besuch herunter und bringen Sie es vorausgefüllt mit. Sie ersparen sich so etwas Wartezeit.
So macht´s NRW ab dem 15. Juli
Auch die Neuerungen der NRW-Regelungen in der ab 15. Juli gültigen Verordnung geben unseren Betrieben wieder mehr Freiheiten zurück. NRW bleibt Vorreiter mit seinen liberalen Regeln. Sie erfordern im Gegensatz zu anderen Bundesländern mit strikteren Regelungen ein höheres Maß an Eigenverantwortung aller Beteiligten, also von Gastronomen, Beschäftigten UND Gästen, geben allen aber auch mehr Spielräume. Es ist an uns, die Freiheiten zu nutzen und die Regeln einzuhalten!
Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb:
wir alle gemeinsam – Gastronomen, Beschäftigte und Gäste – sind dafür verantwortlich, dass Gastronomie auch in Corona-Zeiten geöffnet bleiben darf. Lassen Sie uns das gemeinsam beherzigen! Vielen Dank für´s Mitmachen!
- Händehygiene einhalten und bei Betreten Hände desinfizieren
- Pro Tisch dürfen max.
4 Personen10 Erwachsene aus bis zu 10 Familien oder Haushalten gemeinsam Platz nehmen. (zzgl. Kinder)
z. B. 10 Erwachsene + 2 Kinder: möglich - Mindestabstand (1,5 m) wahren
- Kontaktbeschränkungen beachten
- Auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten
- Registrierungspflicht beachten
- Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen
- Bei Krankheitsanzeichen auf einen Besuch verzichten
- Nies- und Hustenetikette wahren
- Maskenpflicht bei Toilettenbenutzung. Abstände auf Laufflächen und im Toilettenbereich einhalten
Veranstaltungen & Versammlungen
- Gesellige Veranstaltungen
- sind grundsätzlich untersagt
- Ausnahme: Gesellige Veranstaltungen mit herausragendem Anlass (Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Jubiläen, Beerdigungen, etc.)
- Möglich mit maximal 150 Teilnehmern
- Verzicht auf Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstand möglich, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit gewährleistet
- Sonstige gesellige Veranstaltungen bleiben untersagt
- Veranstaltungen bis 300 Personen
- möglich mit „einfachem“ Hygiene-Konzept
- Veranstaltungen über 300 Personen
- möglich mit besonderem Hygiene- und Infektionsschutz-Konzept
- Großveranstaltungen jedweder Art bleiben bis zum 31. Oktober untersagt. Deshalb sind unsere Feiern & Events zum jetzigen Zeitpunkt nicht buchbar.
Verzicht auf Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstand ist möglich, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit gewährleistet sind.